Rettungsgurt und Rettungsleine
Durch den Einsart der Rettungsleine und des Rettungsgurtes wird eine schnelle Rettung an Flüssen, Seen und an der Küste ermöglicht. Die Rettungsleine hat eine Länge zwischen 25 und 100 Metern.
In erster Linie erfolgt der Einsatz an Einsatzstellen, wo die Gefährdung des Rettungsschwimmers ohne Sicherung zu groß ist, wie bei Einsätzen in Gewässern mit starker Strömung, an Wehren oder bei zu großer Entfernung zum Ufer.
Ein Rettungsschwimmer ist Leinenführer und sichert die Leine, der andere trägt den Gurt und schwimmt zur verunglückten Person. Mit einem Schleppgriff wird der Verunglückte an Land gezogen.
Quelle: Handbuch Wasserrettungsdienst der DLRG, Auflage 2003, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (Hrsg.), Bad Nenndorf.