Merkblatt zum Jugendschutz und Datenschutz in der DLRG-Ortsgruppe Bad Neuenahr-Ahrweiler
Jugendschutz
Seit dem 1. Januar 2012 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherzustellen, dass unterderen Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach § 72 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.
Daher haben wir uns von allen unseren Ausbildern und Betreuern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen.
Alle unsere Ausbilder haben darüber hinaus den vom Landessportbund und der Sportjugend im DOSB erarbeiteten Ehrenkodex unterzeichnet.
Bei der von uns durchgeführten Ausbildung, insbesondere in Rettungsschwimmkursen und Erste-Hilfe-Kursen gibt es aber Praxis-Anteile und Übungen, die mit Körperkontakt verbunden sind, u.a. Rettungsgriffe, Befreiungsgriffe, Behandlung von Bewusstlosen und Verletzten. Diese werden unter Beachtung der im Ehrenkodex festgelegten Regeln durchgeführt.
Datenschutz
Die DLRG-Ortsgruppe beachtet den Datenschutz nach der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie den Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen. Der Vorstand hat eine Datenschutzordnung zur Regelung aller Maßnahmen erlassen. Für Lehrgänge, Kurse und Prüfungen ist dabei zu beachten, dass die persönlichen Daten der Teilnehmenden (Name, Geburtsdatum und –ort, Anschrift) in einem Registrierbuch festgehalten und als urkundliche Daten dauerhaft gespeichert werden. Auf diese Weise können verlorene Prüfungsdaten jederzeit rekonstruiert werden sowie in Schadensfällen vermittelte und erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden.Der Ehrenkodex und die Datenschutzordnung sind auf unserer Homepage nachzulesen: www.bad-neuenahr-ahrweiler.dlrg.de
Harmen Eckert
Vorsitzender